AGBs

§ 1. Geltungsbereich

1.1 Das Unternehmen Discovar.top erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennen wir nicht an. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden und Sondervereinbarungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Unternehmens. Dies gilt auch für eine etwaige Aufhebung dieser Klausel.

1.3 Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

§ 2. Leistungen

2.1 Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes müssen schriftlich erfolgen.

2.2 Alle Leistungen des Unternehmens (insbesondere Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Konzepte, Bilder, Datenbanken, Dateien, Scripts o.Ä.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben, ansonsten gelten sie als vom Kunden genehmigt.

2.3 Der Kunde versorgt das Unternehmen umgehend mit allen Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.

2.4 Der Kunde informiert das Unternehmen über alle Vorgänge die zur Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn die Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den dabei entstehenden Aufwand, dass Arbeiten in Folge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von dem Unternehmen wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.5 Außerdem ist der Kunde verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Bilder, Logos, Texte,...) auf bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Das Unternehmen haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Bei einem dadurch entstandenen Schaden muss der Kunde sämtliche Nachteile ersetzen die dem Unternehmen entstehen.

§ 3. Fremdleistungen

3.1 Das Unternehmen ist berechtigt nach freiem Ermessen die Leistungen entweder selbst durchzuführen und/oder sich der Leistungen Dritter zu bedienen.

3.2 Die Beauftragung erfolgt entweder in eigenem Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Das Unternehmen wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.3 Wenn das Unternehmen notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.

§ 4. Angebot

4.1 Die Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von dem Unternehmen. Dort ist der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten.

4.2 Alle Angebote des Unternehmens sind unverbindlich.

4.3 Nachdem der Kunde einen Auftrag erteilt hat, ist er nach dessen Zugang bei dem Unternehmen daran gebunden. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch das Unternehmen zustande.

4.4 Die Annahme erfolgt schriftlich durch eine Auftragsbestätigung.

§ 5. Termine

5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.

5.2 Alle Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und zu bestätigen.

5.3 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Verzögerungen bei Auftragsnehmern von dem Unternehmen) entbinden das Unternehmen von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Insbesondere auch dann, wenn der Kunde für die Durchführung notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen) in Verzug ist. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.4 Das Unternehmen bemüht sich die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei nicht Nichteinhaltung der Termine kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Unternehmen eine angemessene, mindestens aber 14 tägige Nachfrist gewährt. Diese Frist beginnt erst mit dem Zugang eines Mahnschreibens an das Unternehmen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 6 Vorzeitige Auflösung

6.1 Das Unternehmen ist berechtigt den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Unternehmens weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Unternehmens eine taugliche Sicherheit leistet
d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt

6.2 Der Kunde ist berechtigt den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn das Unternehmen fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

§ 7. Zahlung

7.1 Die Rechnungen von dem Unternehmen werden ab Rechnungsdatum fällig und sind ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.

7.2 Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

7.3 Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Alle gelieferten Leistungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens. Der Kunde verpflichtet sich alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände zu tragen.

7.4 Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann das Unternehmen alle erbrachten Leistungen und Waren sofort fällig stellen.

§ 8. Eigentumsrecht und Urheberschutz

8.1 Alle Leistungen, Unterlagen und Werkstücke von dem Unternehmen bleiben im Eigentum des Unternehmens und können jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückverlangt werden.

8.2 Der Kunde erwirbt durch Zahlung nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Unternehmen darf der Kunde die Leistungen des Unternehmens nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Unternehmens setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von dem Unternehmen dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

§ 9. Haftung

9.1 das Unternehmen wird die übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf erkennbare Risiken hinweisen.

9.2 Jegliche Haftung von dem Unternehmen für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet das Unternehmen nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

9.3 Das Unternehmen haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.